Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Euronet Software GmbH (im folgenden „Euronet“ genannt) und ihren Kunden (im folgenden „Kunde“ oder „Euronet-User“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, es sei denn, es wird anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine eigenen, eventuell abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Alle Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst durch schriftliche Auftragsbestätigung und entsprechend ihrem Inhalt zu Stande.
1.3. Ausführungsänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit sind zulässig, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Änderungen verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als verbindliche Vertragsdaten vereinbart werden.
1.4. Mit der gelieferten bzw. im Rahmen des Systems Euronet zur Verfügung gestellten Software werden Daten für Euronet-Systeme lesbar gespeichert. Die Verfügbarmachung der Daten über die im Programm implementierten Funktionen hinaus ist nicht Vertragsbestandteil. Eine Datenanpassung bei einem etwaigen späteren Systemwechsel wird angemessen gesondert berechnet.
2. Zahlungen
2.1. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen einer etwa vereinbarten Währung oder des Wechselkurses zum Euro gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.2. Zahlungen sind in Euro innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Skontoabzug in bar zu leisten, es sei denn, anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.3. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen sind vom Kunden zu tragen.
2.4. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung gegenüber dem Kunden verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmt bezeichnete Waren oder Leistungen erfolgt.
2.5. Aus anderen Geschäften und der laufenden Geschäftsverbindung kann der Kunde keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Eine Aufrechnung ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2.6. Werden Umstände bekannt, die auf geringe Kreditwürdigkeit schließen lassen, so besteht nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen. Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Verpflichtung in Verzug, so ist Euronet berechtigt, die gesamten Ansprüche gegenüber dem Kunden für sofort fällig zu erklären.
3. Garantien und Gewährleistung
3.1. Bei der Hardware gilt für neue Geräte eine Gewährleistung von 12 Monaten, gerechnet vom Tage der Ablieferung. Bei Gebraucht- und Vorführgeräten gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die kostenlose Nacherfüllung binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen durch Dritte vornehmen lässt oder die Geräte ohne schriftliche Zustimmung an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsplatz verbracht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Ausgenommen von der Gewährleistung sind die dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Betriebsmittel.
3.2. Der Kunde kann für Hardware eine gesonderte Garantie erwerben oder einen Servicevertrag abschließen. Die damit verbundenen Leistungen werden im Angebot bzw. im Rahmen des entsprechenden Garantie- bzw. Servicevertrages geregelt. Ein Garantievertrag liegt nur dann vor, wenn die Vereinbarung ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist.
3.3. Für Software gilt folgende Regelung: Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die die beschriebenen Funktionen grundsätzlich erfüllt.
3.4. Bei von Euronet selbst entwickelter Software werden binnen angemessener Frist kostenlos Programmmängel behoben. Bei von Euronet selbst entwickelter Software, die der Kunde von Euronet gekauft hat, gilt dies nur dann, wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung schriftlich in nachvollziehbarer Form den Mangel mitteilt. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder in dessen Auftrag durch Dritte geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
3.5. Wird die Software auf nicht von Euronet gelieferter Hardware genutzt, gilt die Gewährleistung nur insoweit, wie der Kunde absolute Kompatibilität und einwandfreie Funktion der Hardware nachweist. Die Funktionstüchtigkeit der Software kann auf von Euronet gestellter Hardware nachgewiesen werden. Stellt sich dabei die Mängelfreiheit der Software heraus, ist Euronet berechtigt, die entstandenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.6. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionsweise der von Euronet gelieferten Software gestört werden kann, wenn diese Software gemeinsam mit fremden Programmen (z. B. Software für Online-Banking) auf einem Server oder Rechner installiert wird. Euronet übernimmt infolgedessen keine Gewährleistung für Funktionsprobleme, die auf der Installation von fremden Programmen auf demselben Server oder Rechner beruhen.
3.7. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten zu mindern oder nach seiner Wahl (beim Kauf von Software) vom Vertrag zurückzutreten. Beim Euronet- und Software-Service-Vertrag sowie beim Euronet Cloud Service Datensicherung bleibt ein etwaiges Kündigungsrecht des Kunden unberührt.
3.8. Weitere Ansprüche des Kunden wegen Hard-, Software- oder Dienstleistungsmängeln sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in diesen Fällen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zum Tragen kommt.
3.9. Bei allen Arbeiten geht Euronet ohne Nachfrage von einer ausreichenden, mindestens doppelten Sicherung aller Daten und Programme aus. Es obliegt dem Kunden, diese Sicherung auch im laufenden Betrieb in angemessenen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) vorzunehmen und die Ordnungsmäßigkeit der Datensicherung zu überprüfen, sofern der Kunde Euronet nicht mit der Datensicherung beauftragt hat.
4. Haftung
4.1. Euronet haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
4.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Euronet im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Euronet durch leichte Fahrlässigkeit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Euronet eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
4.3. Für den Verlust von Daten haftet Euronet bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 4.2 nur, soweit der Kunde seine Daten auch im laufenden Betrieb in angemessenen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) gesichert und die Ordnungsmäßigkeit der Datensicherung überprüft hat, sofern der Kunde Euronet nicht mit der Datensicherung beauftragt hat.
4.4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
4.5. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Zusätzliche Bedingungen zur Nutzung von Euronet und zum Software-Servicevertrag (Euronet- und Software-Service-Vertrag)
5. Gegenstand der zusätzlichen Bestimmungen
5.1. Ergänzend zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Systems Euronet und zum Software-Service-Vertrag nachstehende zusätzliche Regelungen.
5.2. Euronet integriert eine umfassende Branchensoftware für Augenoptiker und Hörgeräteakustiker und eine Vielzahl Internet-basierter Kommunikationsdienstleistungen auf der Basis eines branchenbezogenen Extranets und verbindet darüber Augenoptiker und Hörgeräteakustiker (Euronet-User) mit Informationsanbietern aus Industrie, Verbänden und anderen Institutionen (Euronet-Partner).
5.3. Der Euronet- und Software-Servicevertrag regelt die Bereitstellung der Euronet-Kommunikationsdienstleistungen, die Nutzung der Basissoftware, die Weiterentwicklung und Pflege aller in Verbindung mit Euronet zum Einsatz kommenden Euronet-Software-Module einschließlich der Basis-Software, sowie die telefonische Unterstützung bei Anwenderfragen.
5.4. Die Weiterentwicklung und Pflege der Software bezieht sich sowohl auf Änderungen, die durch gesetzliche oder andere bindende Bestimmungen notwendig werden, als auch auf Optimierungen und Verbesserungen der Programmfunktionen.
5.5. Aktualisierungen der Programme werden in unregelmäßigen Abständen über Euronet oder per Datenträger dem Anwender zur Verfügung gestellt. Die Neuerungen oder Veränderungen werden mit der Aktualisierung oder auf den entsprechenden Informationsseiten in Euronet in elektronischer Form dokumentiert. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl von Aktualisierungen besteht nicht.
5.6. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt Euronet im Rahmen des Standes der Technik die Gewähr für die Funktionstauglichkeit der gelieferten Programm-Module.
5.7. Der Euronet- und Software-Servicevertrag wird obligatorisch für alle Module eines Gesamtsystems abgeschlossen. Einzelne Module können nicht aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Der Umfang der eingesetzten Software-Module ist in einem oder mehreren Systemscheinen dokumentiert, die Vertragsbestandteil sind.
5.8. Nachträglich erworbene Software-Module werden automatisch Bestandteil des abgeschlossenen Euronet- und Software-Servicevertrages und erhöhen die Gebühren entsprechend. Sie werden durch einen entsprechenden Systemschein dokumentiert.
5.9. Der Euronet- und Software-Servicevertrag umfasst nicht die Lieferung von zusätzlichen Programm-Modulen, soweit diese auch als zusätzliche Programm-Module Neuanwendern angeboten werden. Auch die Umstellung auf neue Programm-Generationen gehört nicht zum Leistungsumfang.
5.10. Die Nutzung von Erweiterungsmodulen ist nur in Verbindung mit der Euronet-Basissoftware möglich. Besteht für die Basissoftware keine Nutzungsberechtigung, können diese Module nicht mehr genutzt werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Ausgleich des vermeintlich entgangenen Nutzens.
5.11. Der Euronet- und Software-Servicevertrag umfasst nicht Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Aktualisierung auf eine neue Programmversion notwendig sind. Diese werden gegebenenfalls separat nach Aufwand berechnet.
5.12. Bestandteil des Euronet- und Software-Servicevertrages ist die Nutzung der telefonischen Hotline montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr, ausgeschlossen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Ein Anspruch auf Ersatz von beim Euronet-User entstehenden Kosten, beispielsweise Kommunikationskosten, besteht durch diesen Vertrag nicht.
5.13. Der Euronet- und Software-Servicevertrag umfasst nur die Bearbeitung solcher telefonischen Anfragen, die für den Telefonsupport geeignet sind und angemessen auf diese Weise erledigt werden können. Nicht Bestandteil des Vertrages sind Einweisungen in komplette Programmfunktionen oder Module sowie die Unterstützung bei Installation und Einsatz von nicht bei Euronet erworbenen Hard- und Softwarekomponenten. Eventuell erforderlicher Einsatz vor Ort ist ebenfalls nicht Teil dieses Vertrages; dieser wird gegebenenfalls separat nach Aufwand berechnet. Kein Telefonsupport wird ferner wegen solcher Software-Funktionsprobleme geleistet, die auf die Installation von fremden Programmen auf dem gleichen Server oder Rechner oder auf den Anschluss nicht ausdrücklich vereinbarter Hardware-Komponenten zurückzuführen sind.
6. Voraussetzungen beim Euronet-User
6.1. Voraussetzung für die Nutzung von Euronet ist, dass der Euronet-User gemäß der technischen Spezifikationen über die erforderliche Ausstattung an Hardware, Software und Kommunikationsinfrastruktur in ordnungsgemäßem und laufend gewartetem Zustand verfügt. Die aktuellen technischen Spezifikationen können jederzeit über die technische Projektbetreuung von Euronet angefordert oder auf den entsprechenden Informationsseiten in Euronet eingesehen werden. Die Lieferung dieser Hardware, Software und Kommunikationsinfrastruktur ist nicht Gegenstand des Euronet- und Software-Servicevertrages. Fehler oder Nutzungseinschränkungen, die sich aus Mängeln dieser Hardware, Software und Kommunikationsinfrastruktur ergeben, berechtigen den Euronet-User nicht zu Einbehaltungen, Minderungen oder zur Geltendmachung anderer Ansprüche.
6.2. Der Euronet-User stellt alle für den Systemzugang und die Abrechnung erforderlichen Daten richtig, vollständig und zeitnah zur Verfügung und wird bei Änderungen Euronet rechtzeitig informieren. Zu den erforderlichen Daten gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.
6.3. Euronet bietet in unregelmäßigen Abständen Aktualisierungen der Euronet-Software an, die über Euronet oder per Datenträger dem Euronet-User zur Verfügung gestellt werden. Der Download dieser Aktualisierungen ist zwingende Voraussetzung für die Sicherstellung, dass der Kunde die aktuellste Fassung der Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch machen kann. Euronet weist darauf hin, dass die Funktionalität nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, wenn die Installation der Aktualisierungen unterbleibt. Euronet ist in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt, wenn sie nachweist, dass der Mangel bei Installation der jeweils neuesten Softwareversion nicht aufgetreten wäre.
7. Rechtsgeschäfte zwischen Euronet-Usern und Euronet-Partnern
7.1. Aus Dienstleistungs- und Lieferaufträgen oder sonstigen Rechtsgeschäften, die mit Hilfe von Euronet zwischen Euronet-Usern und Euronet-Partnern zu Stande kommen, wird Euronet weder verpflichtet noch berechtigt. Euronet übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Gewähr oder Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund für einen der beiden Vertragspartner.
7.2. Euronet ist ebenfalls nicht verantwortlich, auch im Sinne des Presserechts, für Form und Inhalt von über Euronet durch Euronet-User, Euronet-Partner oder sonstige Anbieter bereitgestellten Informationen.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Euronet-Users
8.1. Der Euronet-User hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Die Leistungen von Euronet dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
- dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen oder sonstigen Leistungen übersandt werden, wie z. B. unerwünschte oder unverlangte Werbung,
- darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme seitens des Euronet-Users durch das System Euronet erfolgen (§ 238 StGB),
- dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Euronet schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten,
- ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Übermittlung von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigung für Euronet oder sonstige Dritte entstehen,
- sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
b) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme, sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick, CD-Rom) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
c) Der Euronet-User hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen (mindestens einmal wöchentlich) in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
d) Euronet und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen von Euronet durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Funktionen des Systems Euronet zur Nachrichtenübermittlung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Euronet.
8.2. Euronet ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten, sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung die Leistungen des Systems Euronet auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
9. Nutzung durch Dritte
9.1. Dem Euronet-User ist es nicht gestattet, das System Euronet oder Teile davon Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten.
9.2. Der Euronet-User hat auch die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Produkte durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
10. Datenschutz in Euronet
10.1. Euronet speichert und verarbeitet alle zum Betrieb und zur Abrechnung erforderlichen Daten des Euronet-Users in elektronischer Form. Auch Transaktionen in Euronet werden, sofern dies für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, ohne entsprechende Mitteilung im Einzelfall elektronisch gespeichert und verarbeitet.
10.2. Euronet kann Adressdaten von Euronet-Usern an Euronet-Partner weitergeben, um eine direkte Adressierung des Euronet-Users durch den Euronet-Partner zu ermöglichen. Euronet ist berechtigt, alle gespeicherten Daten zur Weiterverarbeitung und zur Analyse zu nutzen und anonymisierte Daten über das Nutzungsverhalten der Euronet-User an die Euronet-Partner weiterzuleiten. Rückschlüsse auf einzelne Euronet-User werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen.
10.3. Die Speicherung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzes.
11. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Änderungen in technischer Hinsicht zur technischen Fortentwicklung von Euronet, die den vereinbarten Nutzungsbedingungen entsprechen, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Leistungen und der technischen Voraussetzungen beim Euronet-User. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Euronet-User mit Inkrafttreten über Euronet selbst auf den entsprechenden Informationsseiten mitgeteilt. Das Kündigungsrecht des Euronet-Users wegen Änderungen der Nutzungsbedingungen gem. Ziff. 13.2 bleibt unberührt.
12. Preise und Zahlungen
12.1. Die bei Vertragsschluss maßgeblichen Preise richten sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Euronet-Preisliste. Software-Servicegebühren werden als Prozentsatz, der ebenfalls der Preisliste zu entnehmen ist, des Listenpreises der entsprechenden Software-Module oder als Pauschalbetrag je Softwaremodul berechnet. Für den Startmonat gilt die Vergütung für Euronet-Nutzung und Software-Service anteilig nach verbleibenden Kalendertagen bis zum Monatsletzten. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.2. Steigerungen von Personal- und Materialkosten können zu einer Erhöhung der Gebühren für Euronet-Nutzung und Software-Service führen. Euronet ist berechtigt, die vereinbarten Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anzuheben. Preisänderungen werden auf den entsprechenden Informationsseiten von Euronet bzw. per E-Mail mitgeteilt. Das Kündigungsrecht des Euronet-Users wegen Preisänderungen gem. Ziff. 13.2 bleibt unberührt. Eine Veränderung des Mehrwertsteuersatzes bedarf weder einer Benachrichtigung, noch erlaubt diese eine Kündigung des Servicevertrages.
12.3. Die Zahlung der Pauschalvergütung für Euronet-Nutzung und Software-Service erfolgt im Voraus per Bankeinzug ohne separaten Beleg bis zum 5. des Abrechnungsmonats. Transaktionsabhängige, zeit- oder volumenabhängige Entgelte werden mit der auf den Abrechnungszeitraum folgenden Abbuchung berechnet.
12.4. Zum Nachweis des Zahlungsanspruchs genügt die Angabe der Gebühren, der Vertragsnummer und, soweit notwendig, der Mehrwertsteuerausweis auf dem Bankbeleg.
12.5. Die Abrechnungsposten können von Euronet auf den entsprechenden nur dem Euronet-User zugänglichen und durch geeignete Zugangsbeschränkungen geschützten Informationsseiten in Euronet bereitgestellt werden. Eine gesonderte schriftliche Abrechnung erfolgt jährlich auf Wunsch.
12.6. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monatspauschalen ist Euronet so lange zur Leistungsaussetzung und damit auch zur Sperrung der Euronet-Software berechtigt, bis sämtliche Forderungen aus dem Servicevertrag beglichen sind.
13. Vertragsdauer
13.1. Die Mindestlaufzeit für Euronet-Nutzung und Software-Service beträgt ab dem auf das Installationsdatum folgenden Monatsersten 12 Monate. Es können hiervon abweichend, insbesondere in Verbindung mit Sonderleistungen, auch längere Mindestvertragslaufzeiten vereinbart werden. Der Vertrag kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres die Kündigung schriftlich erklärt.
13.2. Der Euronet-User kann außerdem mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsende schriftlich kündigen
-innerhalb eines Monats nach Mitteilung einer Änderung der Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen
- innerhalb eines Monats nach Mitteilung einer Preisänderung gemäß Ziffer 12.2 dieser Geschäftsbedingungen.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Euronet ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn der Euronet-User aus allen Verbindlichkeiten nach diesem Vertrag mit einem Betrag in Höhe der vierfachen monatlichen Pauschalvergütung in Verzug kommt.
13.4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Euronet-User zur vollständigen und endgültigen Löschung der ihm im Rahmen des Euronet-Nutzungsvertrages überlassenen Software einschließlich sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien verpflichtet. Soweit dem Euronet-User Datenträger, Dokumentationen, Materialien oder sonstige Unterlagen überlassen wurden, ist er zur für Euronet kostenfreien Rückgabe verpflichtet. Der Euronet-User wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die nach dem Euronet-Nutzungsvertrag überlassene Software nicht weiter benutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht verletzt.
13.5. Der Service-Vertrag besteht immer für alle Software-Module eines Gesamtsystems. Bei Kündigung einzelner Software-Module ist die weitere Nutzung dieser Module nicht möglich. Ausgleichsansprüche für den Nutzungsausfall können nicht geltend gemacht werden.
13.6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang zu Euronet gesperrt.
14. Vervielfältigungsverbot
Sämtliche in Euronet verbreiteten Informationen sind geschützt und dürfen außer zum persönlichen Gebrauch oder zu eigenen Archivierungsszwecken nicht vervielfältigt und anderen Personen außer Mitarbeitern des Euronet-Users zugänglich gemacht werden. Es gelten die einschlägigen rechtlichen Vorschriften.
15. Geschlossene Benutzergruppen
Soweit in Euronet zusätzliche Dienste geschlossenen Benutzergruppen zur Verfügung gestellt werden, kann der Euronet-User diese Dienste nur nutzen, wenn er zu der geschlossenen Benutzergruppe gehört. Zusätzliche Dienste, die nach der Euronet-Leistungsbeschreibung und der Euronet-Preisliste zusätzlich vergütungspflichtig sind, werden zusätzlich berechnet.
Zusätzliche Bedingungen für Lieferungen, insbesondere von Hard- und Software
16. Lieferung und Leistung
16.1. Vereinbarte Lieferzeiten oder Liefertermine gelten als annähernd und bis zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen als nicht überschritten. Eine individuell vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit versendet wurde oder die Versendungsmöglichkeit der Ware angezeigt worden ist.
16.2. Sofern nicht individuell eine andere Lieferzeit vereinbart wird, gilt eine Standard-Lieferzeit von 8 Wochen nach Auftragsdatum.
16.3. Die Lieferzeit verlängert sich - auch innerhalb eines etwaigen Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, die bei Anwendung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Das gilt insbesondere bei Betriebsstörungen - sowohl bei Euronet als auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig ist - verursacht etwa durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kohle- und Energiemangel, Versagen der Verkehrs- und Transportmittel, Arbeitseinschränkungen sowie bei allen sonstigen Fällen höherer Gewalt. Von solchen Hindernissen wird der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden informiert, sofern das Hindernis nicht ohnehin allgemein bekannt ist.
16.4. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich außerdem um den Zeitraum, währenddessen der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit Euronet in Verzug ist. Unbeschadet bleiben darüberhinausgehende Rechte im Hinblick auf den Verzug des Kunden.
16.5. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfrist muss ausreichend sein, um die bereits in Angriff genommene Leistung zu vollenden; sie darf in der Regel nicht kürzer als zwei Wochen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte mit der Maßgabe geltend machen, dass in dem Falle, wenn der Lieferverzug nur auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, sich die Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden beschränkt, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
16.6. Wenn ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist auf Wunsch des Kunden verschoben wird, ist Euronet berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Aufwendungen, z. B. für Lagerung und Finanzierung, in Rechnung zu stellen.
16.7. Wird nach Absendung der Auftragsbestätigung der Vertrag abgeändert, so wird die zunächst vereinbarte Lieferzeit hinfällig. Stattdessen beginnt mit der Absendung der Bestätigung der Auftragsänderung eine neue Lieferzeit nach Maßgabe der neuen Auftragsbestätigung.
16.8. Bei vorzeitiger Lieferung ist der Zeitpunkt dieser Lieferung und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend.
16.9. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist in jedem Falle Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit.
16.10. Nach Abschluss eines Kaufvertrages erhält der Kunde eine Mitteilung über den Zeitpunkt der vorgesehenen Installation bzw. den Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Waren in Empfang nehmen kann (Bereitstellungsanzeige).
16.11. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 10 Werktage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist Euronet nach Setzung einer Nachfrist von 10 Arbeitstagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
16.12. Eine Nachfrist braucht nicht gesetzt zu werden, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist; im letzteren Fall braucht nicht nochmals ausdrücklich die Ware zur Abnahme bereitgestellt werden.
16.13. Besteht gemäß vorstehendem Absatz ein Schadensersatzanspruch, so beträgt dieser pauschal 10% des Kaufpreises. Von der Pauschale ist abzuweichen, wenn Euronet einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
16.14. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Ware an die erste Transportperson übergeben wird. Der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf etwaige Schäden zu überprüfen und sich diese vom Anlieferer bestätigen zu lassen. Schadensmeldungen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber Euronet (vorab per Telefax) anzuzeigen. Wenn der Kunde Kaufmann ist, gelten die Vorschriften der §§ 376 - 379 HGB. Der Kunde wird die beschädigte Ware inklusive des Verpackungsmaterials gegebenenfalls zu Beweiszwecken sichern.
16.15. Teilleistungen sind anzunehmen, soweit der Nutzen des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich eingeschränkt und dieses für den Kunden zumutbar ist. Eventuelle Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
16.16. Vor Installation des Liefergegenstandes sind der Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die erforderliche hausinterne Verkabelung durch den Kunden entsprechend den Erfordernissen einzurichten. Euronet wird durch den Kunden von etwaigen Besonderheiten ohne besondere Aufforderung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
17. Preise
17.1. Alle Preise verstehen sich einschließlich Kosten für Verpackung und Transportversicherung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind vom Vertragsgegenstand abhängig und werden in den einzelnen Vereinbarungen geregelt. Bei Lieferung von Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen wird eine angemessene Versandpauschale berechnet.
17.2. In den Preisen sind kundenseitige Handwerksarbeiten, installationsvorbereitende Maßnahmen und Elektro- sowie sonstige Kabelanschlüsse wie auch die Installationsarbeiten selbst nicht enthalten.
17.3. Bei vereinbarten Preisen bleibt das Recht vorbehalten, im Falle einer Veränderung der Materialpreise, Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Umsatzsteuer, Zölle eine entsprechende Änderung des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Lieferung innerhalb von 8 Wochen, bei Nichtkaufleuten 4 Monaten, nach Auftragsbestätigung erfolgt. Für den Fall, dass Kostensteigerungen bei den Preiserhöhungsfaktoren eintreten, insbesondere solche, die von Lieferanten bezogene Rohmaterialien betreffen, kann der vereinbarte Preis unter den vorgenannten Voraussetzungen entsprechend erhöht werden, soweit die Kostensteigerungen bis zum Lieferzeitpunkt eingetreten sind.
18. Eigentumsvorbehalt
18.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Euronet, bis der Kunde sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst als Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist. Der Kunde trägt während des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung.
18.2. Alle Rechte, insbesondere Eigentum, Urheberrechte und dergleichen an technischen Zeichnungen, Montageanleitungen oder sonstigen Unterlagen, die dem Kunden mitgeliefert oder sonst ausgehändigt werden, verbleiben bei Euronet und gehen nicht auf den Kunden über. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht an dritte Personen weitergeben, sofern dies nicht zwingend zur Erfüllung des Auftragszwecks erforderlich ist.
18.3. Über rechtliche oder tatsächliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Euronet unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In gleicher Weise hat er Euronet über die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Falle des Zugriffs durch Dritte ist Euronet das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Die Benachrichtigung muss, soweit möglich, vorab in Schriftform (E-Mail, Te-lefax) erfolgen.
18.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung, ist Euronet berechtigt, die Vorbehaltswaren auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Nach Rücktritt vom Vertrag und Rücknahme der Waren ist Euronet zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwaltungskosten - anzurechnen.
Das Recht zur Rücknahme nach dem vorstehenden Absatz berechtigt Euronet dazu, die sich im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigten Mitarbeitern den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit - auch ohne vorherige Anmeldung - zu gestatten.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wurde durch Euronet ausdrücklich schriftlich erklärt. § 508 Abs. 2 Sätze 4 und 5 BGB bleiben davon unberührt, sofern diese Vorschriften Anwendung finden.
19. Nutzung von Software
19.1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht, die gelieferte Standardsoftware nebst Programmunterlagen für ein Computersystem im Rahmen des bestehenden Nutzungs- und Servicevertrags selbst zu nutzen. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung oder eine Nutzung auf einer erweiterten oder anderen Anlage ist lizenzpflichtig. Davon abweichende Nutzungsarten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
19.2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bezüglich an den Kunden gelieferter Standardsoftware ist als Gesamtheit in der Weise möglich, dass ein anderer an Stelle des Kunden Nutzungsberechtigter wird. Diesem müssen auch die Pflichten aus diesem Vertrag auferlegt werden. Eine Übertragung auf Dritte ist nur zulässig, wenn der Kunde Euronet vorher schriftlich über die Einzelheiten und die Person des Dritten unterrichtet und erklärt, dass er nach Übertragung selbst keinerlei Nutzungshandlungen in Bezug auf die Software vornimmt.
19.3. Alle Rechte an den Programmen und Dokumentationen bleiben bei Euronet. Das Anfertigen von Kopien oder andere Vervielfältigungen von überlassenen Programmen oder Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Alle Informationen über die Software und sonstige Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Die Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages zu nutzen. Der Kunde haftet für Schäden auf Grund missbräuchlicher Nutzung der Programme, insbesondere bei unzulässiger Nutzungsausweitung oder Weitergabe an Dritte, infolge einer schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten durch den Kunden.
19.4. Unbeschadet der unter 19.3 geregelten Schadensersatzansprüche ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des jeweiligen Auftragsumfanges Software gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, wenn er entgegen den Regelungen unter den Ziffern 19.1, 19.2 oder 19.3 schuldhaft Programme oder Dokumentationen vervielfältigt oder vervielfältigen lässt und Dritten zur Verfügung stellt oder diese unzulässigerweise in erweitertem Umfang nutzt.
Zusätzliche Bedingungen für den Euronet Cloud Service Datensicherung
Gegenstand der zusätzlichen Bestimmungen
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Euronet Cloud Service Datensicherung nachstehende zusätzliche Regelungen.
20. Leistungen
20.1. Euronet übermittelt programmgesteuert automatisch nach Zeitablauf alle relevanten Daten aus dem System Euronet, ggf. während des laufenden Betriebes, online im Hintergrund an ein von Euronet ausgewähltes Hochleistungsrechenzentrum im Inland oder EU-Ausland. Die Daten werden dabei zunächst komprimiert und verschlüsselt und anschließend in einem Euronetspezifischen Format an das Rechenzentrum übertragen. Einmal wöchentlich erfolgt eine Vollsicherung. Zusätzlich werden täglich alle Änderungen gesichert. Bis zu vier historische Sicherungskopien gleichzeitig werden gesichert. Im Rechenzentrum werden die Daten und auf einen für jeden Kunden reservierten und gesicherten Bereich übertragen; sämtliche Daten werden im Rechenzentrum nochmals auf einem weiteren System gesichert.
20.2. Im Rahmen der Datensicherung werden die in der Euronet-Datenbank enthaltenen Daten auf Ihre Lesbarkeit geprüft. Eine inhaltliche Überprüfung, sowie eine Prüfung auf Viren oder andere Schadprogramme erfolgt dabei nicht. Bei Fremddaten wird lediglich die Dateigröße der übertragenen Datei überprüft. Auch hier erfolgt keine inhaltliche Prüfung, sowie keine Prüfung auf Viren oder andere Schadprogramme. 20.3. Sofern ein entsprechender Zusatzauftrag abgeschlossen wurde, sichert Euronet gemäß Ziffer 21.1 auch Fremddaten des Kunden aus anderen Systemen als dem System Euronet. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf Ziffer 23.1. a) verwiesen.
20.4. Eventuelle Unregelmäßigkeiten oder das Ausbleiben einer Datensicherung werden an den Kunden und die Euronet-Hotline übermittelt. Leistungen der Euronet-Hotline sind nicht Bestandteil des Euronet Cloud Service Datensicherung.
20.5. Auf entsprechende Anforderung überträgt Euronet dem Kunden den gesicherten Datenbestand online oder per geeignetem Datenträger auf die EDV-Anlage des Kunden. Bei einer Übertragung per Datenträger bleibt der Datenträger Eigentum von Euronet. Die Übertragung der Daten erfolgt im Rahmen dieses Vertrags bis zu 4 mal pro Vertragsjahr kostenfrei. Für darüberhinausgehende Übertragungen wird eine angemessene Vergütung berechnet.
21. Technische Voraussetzungen
21.1. Voraussetzung für die Nutzung des Euronet Cloud Services Datensicherung ist, dass der Kunde gemäß der technischen Spezifikationen über die für die Nutzung von Euronet erforderliche Hardware mit entsprechender Festplattenkapazität, Software und Kommunikationsinfrastruktur in ordnungsgemäßem und laufend gewartetem Zustand verfügt. Die freie Festplattenkapazität muss dabei mindestens das 2,5 fache der Größe der zu sichernden Daten betragen. Die weiteren technischen Spezifikationen können jederzeit über die technische Projektbetreuung von Euronet angefordert oder auf den entsprechenden Informationsseiten von Euronet eingesehen werden. Die Lieferung und Einrichtung der Hardware, Software und Kommunikationsinfrastruktur ist nicht Gegenstand des Euronet Cloud Services Datensicherung. Fehler und Nutzungseinschränkungen, die sich aus Mängeln dieser Hardware, Software und Kommunikationsinfrastruktur ergeben, berechtigen den Kunden nicht zu Einbehaltungen, Minderungen oder zur Geltendmachung anderer Ansprüche.
21.2. Der Kunde muss über eine störungsfreie Internetverbindung als Voraussetzung für die Leistungen des Euronet Cloud Services Datensicherung verfügen. Die Internetverbindung ist kein Leistungsbestandteil des Datensicherungsservices. Die Qualität und insbesondere die Leistungsfähigkeit der Internetverbindung (Upload-Geschwindigkeit) sind maßgeblich für die Performance der Datensicherung. Störungen in der Internetverbindung oder geringe Upload-Geschwindigkeiten können zu wesentlichen Einschränkungen bei der Datensicherung führen, auf die Euronet keinen Einfluss hat und für die Euronet nicht verantwortlich ist.
21.3. Der Kunde muss ferner das System Euronet nutzen und hierzu berechtigt sein.
21.4. Der Kunde stellt alle für den Systemzugang und die Abrechnung erforderlichen Daten richtig, vollständig und zeitnah zur Verfügung und wird bei Änderungen Euronet rechtzeitig informieren. Zu den erforderlichen Daten gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.
21.5. Ziffer 6.3 gilt entsprechend.
22. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
22.1. Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Die Leistungen des Euronet Cloud Services Datensicherung dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
• dürfen keine Daten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten gespeichert werden. Dies sind vor allem Daten mit den in Ziffer 8.1 a), 3. Spiegelpunkt, genannten Informationen, • ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Übermittlung von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigung für Euronet oder sonstige Dritte entstehen,
• sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
b) Für persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) gilt Ziffer 8.1 b) entsprechend.
c) Ziffer 8.1 d) gilt entsprechend.
22.2. Euronet ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung die Leistungen des Euronet Cloud Services Datensicherung auf Kosten des Kunden einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
23. Nutzung durch Dritte
Ziffer 9 gilt entsprechend.
24. Datenschutz
24.1. Soweit Euronet im Rahmen des Euronet Cloud Services Datensicherung personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist die verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG. Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
24.2. Soweit personenbezogene Daten im Rahmen des Euronet Cloud Services Datensicherung dem Zugriff von Euronet unterliegen, wird Euronet die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
25. Änderung der Nutzungsbedingungen
Ziffer 11 gilt entsprechend. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht entsprechend Ziffer 13.2 zu.
26. Preise und Zahlungen
26.1. Für die Preisermittlung der monatlich zu zahlenden Pauschale ist jeweils die größte im Abrechnungsmonat gesicherte Datenmenge maßgeblich. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor der Datensicherung den zu erwartenden Datenumfang in der entsprechenden Programmfunktion zu ermitteln.
26.2. Ziffer 12 gilt entsprechend. Im Falle von Preisänderungen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht entsprechend Ziffer 13.2 zu.
27. Vertragsdauer
27.1. Weist der Kunde nach, dass die technischen Voraussetzungen nach Ziffer 22.1 oder 22.2 mit angemessenem wirtschaftlichem Aufwand nicht erfüllt werden können, ist er zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertrages zum Euronet Cloud Service Datensicherung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des nächsten vollen Kalenderquartals berechtigt.
27.2. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Vertragsdauer die Ziffern 13.1, 13.2 und 13.3 entsprechend.
27.3. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Euronet den Euronet Cloud Service Datensicherung ein. Euronet wird die gesicherten Daten des Kunden nach Vertragsbeendigung löschen. Die Zurverfügungstellung gesicherter Daten kann der Kunde nur bis zu 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen.
Schlussbestimmungen
28. Sonstiges, Gerichtsstand
28.1. Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980, ist ausgeschlossen.
28.2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich D-50226 Frechen, es sei denn, ein anderer Erfüllungsort wurde ausdrücklich vereinbart.
28.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Frechen. Im Übrigen ist Frechen Gerichtsstand für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
28.4. Gem. § 28 Bundesdatenschutzgesetz setzt Euronet den Kunden hiermit davon in Kenntnis, dass seine Daten EDV-mäßig gespeichert werden. Der Kunde ist zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verwendung der gelieferten Soft- und Hardware verpflichtet.
29. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.